Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, insbesondere von Existenzgründern und gemeinnützigen Unternehmen; der Betrieb von Casting- und Modelagenturen sowie Fotoateliers; der Handel mit allen nicht genehmigungspflichtigen Waren, insbesondere EDV- und Fotoausrüstung sowie Mode- und Schneidereiartikel; der Handel mit Grundstücken und die Vermietung von Grundstücken; Serviceleistungen im Bereich neuer Medien.