| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ein Geschäftsführer der Kategorie A vertritt die Gesellschaft allein. Ein Geschäftsführer der Kategorie B vertritt die Gesellschaft stets gemeinschaftlich mit einem Geschäftsführer der Kategorie A. Sollte kein Geschäftsführer der Kategorie A bestellt sein, so sind zwei Geschäftsführer der Kategorie B gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. |