Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und das Halten von Beteiligungen und sonstigen Vermögenswerten sowie die Erbringung von Dienstleistungen, nicht jedoch erlaubnispflichtige Tätigkeiten.