Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
Gegenstand
An- und Verkauf von in- und ausländischen Firmen und Firmenbeteiligungen, An- und Verkauf von mobilen und immobilen Wirtschaftsgütern.