| Gegenstand | Forderungsmanagement und die Erbringung von Inkassodienstleistungen im Rahmen des § 10 Abs. 1 Ziff. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz, Betrieb von Datenbanken, Erwerb, Verwaltung, Veräußerung und Verwertung von Informationen, Forderungen und Rechten sowie die Durchführung von außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeiten auch auf der Grundlage von Erfolgsbeteiligungen, Verfahrens- und Prozessfinanzierungen. |