Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Forderungsmanagement und die Erbringung von Inkassodienstleistungen im Rahmen des § 10 Abs. 1 Ziff. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz, Betrieb von Datenbanken, Erwerb, Verwaltung, Veräußerung und Verwertung von Informationen, Forderungen und Rechten sowie die Durchführung von außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeiten auch auf der Grundlage von Erfolgsbeteiligungen, Verfahrens- und Prozessfinanzierungen.