| Gegenstand | Betrieb der Parkflächen in der Nordseepassage, und zwar sowohl in dem errichteten Parkhaus wie auch auf Flächen im Nahbereich der Nordseepassage, sowie Erwerb von oder Beteiligung an rechtlich selbständigen Unternehmen bzw. vermögensverwaltenden Gesellschaften bzw. Beteiligungen hieran sowie Erwerb, Verwaltung und Nutzung von Vermögensgegenständen. Die Gesellschaft kann Verwaltungs-, Finanzierungs- und Führungsfunktionen von Beteiligungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleister für Dritte, übernehmen. |