| Gegenstand | Die Verwaltung und Bewirtschaftung eigenen Gesellschaftsvermögen und die Beteiligung an Immobilienobjektgesellschaften - im gesamten Bundesgebiet -. Der Erwerb und Eingehen von Beteiligungen, von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen jeglicher Art sowie deren Vermietung und Verwaltung, ausgenommen sind Tätigkeiten gemäß § 34 c der Gewerbeordnung, Bankgeschäfte, andere genehmigungspflichtige Dienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes. Weiterhin die Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen durch den Erwerb von Vermögensanlagen aller Art, insoweit es sich dabei nicht um Finanzinstrumente im Sinne des KWG handelt oder die Gesellschaft Geschäfte tätigt, die einer Gattung oder Zulassung nach dem KWG bedürfen. Die Gesellschaft handelt beim Erwerb, Halten und Verwalten der Vermögensanlagen stets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. |