Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbingung von Architekten- und Ingenieurleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI, Projektsteuerung gemäß § 31 HOAI, die Tätigkeit als Gutachter, Ökologieberatung, Substainable Development und die Ausführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Regelungen gemäß § 4 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes werden beachtet.