| Gegenstand | Der Betrieb von Kindertagesstätten, Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen und Beratungsstellen zum Zwecke der Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 1 SGB VIII mit den Zielen: Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligung zu vermeiden oder abzubauen; Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen; Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen; Dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. |