| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von in- und ausländischen Unternehmen jeglicher Art bzw. von Beteiligungen an solchen und die Übernahme von Holding-Funktionen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte.
Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung; genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind hiervon ausgenommen. |