| Gegenstand | Vermittlung oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen. Geschäfte, die gemäß Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig sind, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens. |