Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Veröffentlichung redaktioneller Beiträge auf Ínternetseiten, insbesondere zu technischen Produkten und Entwicklungen.