Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Im Tourismus-, Hotelerie- und Gaststättenbereich die Übernahme, der Besitz und die Verwaltung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, insbesondere von Anteilen an Management-, Beratungs-, Projekt-, Betriebsgesellschaften im Bereich Gastronomie, die Erstellung von Unternehmenskonzepten und deren Realisierung sowie das Halten von Rechten.