Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Betrieb von Gastronomiebetrieben, Eisdielen sowie deren An- und Vermietung bzw. Verpachtung; die Verwaltung eigenen Vermögens.