| Gegenstand | Die Förderung und Pflege von Kunst und Kultur im Bereich des Theaters und Musiktheaters im Sinne von § 52 (2) Abs. 1 der Abgabenordnung. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) Entwicklung, Realisierung und öffentliche Aufführung von zeitgenössischen Theaterstücken des Kinder- und Jugendtheaters
b) Veranstaltung von Theaterfestivals und Theatertreffen von Theatern für und von Kindern und Jugendlichen
c) die Vergabe von Förderstipendien an junge KünstlerInnen, die ihre Theaterarbeit im Sinne des Theaters Strahl verstehen und entwickeln wollen. Die Vergaberichtlinien sollen in geeigneter Form der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden (z. B. in Fachmedien, Aus- und Fortbildungseinrichtungen)
d) Heranführung und Förderung künstlerischer Talente (SchauspielerInnen, AutorInnen, KomponistInnen, DramaturgInnen und RegisseurInnen) an professionelle Theaterarbeit für Kinder und Jugendliche sowie
e) die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen für den künstlerischen Nachwuchs des zeitgenössischen Kinder- und Jugendtheaters |