Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen im Gesundheitswesen, insbesondere von Pflegediensten, Pflegeheimen und sozialen Einrichtungen.