Ist ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Abwickler gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung, die Entwicklung und die Veräußerung von Grundstücken im In- und Ausland, vorwiegend in Deutschland; die Gründung von in- und ausländischen Gesellschaften sowie der Erwerb, die Verwaltung, die Verwertung und die Veräußerung von Beteiligungen jedweder Art an in- und ausländischen Gesellschaften, vorzugsweise Grundstücksgesellschaften; Errichtung, Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Gebäuden aller Art zu gewerblichen und privaten Zwecken. Erlaubnispflichtige Geschäfte im Sinne von § 34 c Gewerbeordnung (GewO) und nach dem Kreditwesengesetz (KWG) liegen nicht vor.