Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Beratung von Unternehmen in den Bereichen Marketing, Management und IT, Handel und Übernahme von Handelsvertretungen, Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen.