Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb, die Bebauung, die Veräußerung und Verwaltung von Grundbesitz aller Art im eigenen Namen; Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 34 c GewO bedürfen, werde nicht ausgeübt.