Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Ergänzungsschulen, insbesondere der Hamburger Technische Kunstschule und der Berliner Technische Kunstschule, und anderer Schulen und Fortbildungseinrichtungen nach Maßgabe der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem vorgenannten Geschäftszweck zusammenhängenden oder vergleichbare Geschäfte zu tätigen, insbesondere, sich an anderen Gesellschaften oder Unternehmen zu beteiligen.