| Gegenstand | Der Betrieb von Ergänzungsschulen, insbesondere der Hamburger Technische Kunstschule und der Berliner Technische Kunstschule, und anderer Schulen und Fortbildungseinrichtungen nach Maßgabe der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem vorgenannten Geschäftszweck zusammenhängenden oder vergleichbare Geschäfte zu tätigen, insbesondere, sich an anderen Gesellschaften oder Unternehmen zu beteiligen. |