Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Estrich- und Fliesenarbeiten; Trockenbauarbeiten; Malerarbeiten; Reinigungsarbeiten; Winterdienst; Fußbodenarbeiten; Hängerverleih; Garten- und Landschaftsbau;