Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Kauf, Verkauf, Vermittlung, Aufbereitung, Entwicklung, Design, Gestaltung, Einrichtung und Verwaltung von Immobilien sowie die Übernahme der Komplementärfunktion einer Kommanditgesellschaft und die Verwaltung eigenen Vermögens.