Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von zur öffentlichen Aufführung bestimmten Laufbildern und Bildträgern jeder Art sowie alle damit verbundenen Nebengeschäfte.