| Gegenstand | 1. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Projektentwicklung, -abwicklung und der Betrieb von Energie erzeugenden Anlagen sowie der Vertrieb von Anlagen und Komponenten im Bereich regenerative Energie sowie von Energie aus regenerativen Quellen.
2. Die Gesellschaft kann sich auch an Unternehmungen beteiligen oder diese übernehmen, deren Gegenstand - sei es auch nur unter anderem - wirtschaftlich gleichen oder verwandten Zwecken dient oder deren Gegenstand auf andere Weise geeignet ist, den zu Ziffer 1 bezeichneten Zweck der Gesellschaft zu fördern. |