| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Mittelbeschaffung im Sinne von § 58 Nummer 1 der Abgabenordnung zugunsten der Förderung der Völkerverständigung, der Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der Förderung von Bildung und Erziehung.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Weitergabe von Mitteln aus der Vermögensverwaltung der Gesellschaft sowie aus Zuwendungen an die gemeinnützige Berghof Foundation Operations GmbH.
Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten
Körperschaften zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden,
insbesondere für die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung von
Bildung und Erziehung, die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung der
Völkerverständigung sowie die Förderung des Umwelt und Denkmalschutzes ( 58
Nummer 2 der Abgabenordnung). |