| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist sein Engagement für das Gemeinwohl in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft: im Rahmen der Jugendhilfe, der Förderung der Erziehung und Bildung und der Förderung von Kunst und Kultur sowie der Förderung des Denkmalschutzes und die Denkmalpflege z.B. durch die Sanierung von Einzeldenkmalen bzw. denkmalgeschützten Gebäuden. Dieses Engagement gründet in Werten wie z.B. Gemeinsinn, Gerechtigkeit, Gewaltfreiheit, Toleranz, Solidarität, Selbstlosigkeit, Zuwendung zum Mitmenschen als der Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung und damit des sozialen Miteinanders in der Gesellschaft. Die Gesellschaft arbeitet, sofern es der Verwirklichung ihres Zwecks dient, auch mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften (§ 58 Nr. 2 AO) und gesellschaftlichen Kräften zusammen, mit denen sie sich in ihren Zielsetzungen als verbunden erfährt.
Die Gesellschaft verwirklicht sich durch eigene Projekte und Maßnahmen und durch die Förderung dieser gemäß § 2 (1) u.a. durch:
Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Erziehung, Bildung, Kunst und Kultur (z.B. Kindergärten, Ganztagsschulbetrieb, künstlerische Betätigungsangebote und kulturelle Unternehmungen, Unterhaltung eines Chores, welcher regelmäßig probt und auftritt, Kunstausstellungen);
Projekte zur Förderung, Betreuung und sinnvollen Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen (z.B. durch Engagement im Ganztagsschulbetrieb, in der Schul- und Jugendsozialarbeit).
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeverordnung (§§ 51 ff. AO).
Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke selbst oder durch Hilfspersonen i.S.v. § 57 Abs. 1 Satz 2. AO. Die Gesellschaft kann ihre Mittel teilweise i.S.v. § 58 Nr. 2 AO an andere gemeinnützige oder mildtätige Körperschaften weitergeben. |