Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Errichtung von Gebäuden durch Subunternehmen und der Vertrieb von Baulichkeiten aller Art. Ausgeschlossen sind Geschäfte nach § 34 c Gewerbeordnung.