Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Abschluss von Verträgen, und zwar Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume,Wohnräume, Darlehen und Kleinreparaturen.