Die Geschäftsführung ist ermächtigt, das Stammkapital bis zum 08.12.2015 gegen Bareinlagen um bis zu 500,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010/I)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.