Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art, Beratung und Dienstleistungen im Bereich Be- und Verwertung von Kraftfahrzeugen sowie der Handel von Waren aller Art außer erlaubnispflichtiger Waren.