Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 18.06.2012 mit der SENATOR Entertainment AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 68059), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 25.06.2012 zugestimmt hat.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.