Der Vorstand ist durch § 5 Abs. 6 der Satzung vom 08.09.2010 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.08.2015 um einen Betrag bis zu 250.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2010/I))
Der Vorstand besteht aus mindestens einem und höchstens drei Mitgliedern. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit technischen Anlagen und Produkten im Bereich der erneuerbaren Energien und der Elektromobilität, Vermittlung von Dienst-, Werk- und Mietverträgen für Anlagen, Dächer und/oder Flächen, Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.