Jeder Liquidator vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Liquidator darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Vermittlung und Handel sowie Maklertätigkeit im Immobilienbereich, ebenso Verwaltung von Immobilien und Übernahme von Hausverwaltungen, Reisevermittlung, Business Management, Handel mit Maschinen, Baumaterialien, Kraftfahrzeugen, Elektronik und Raumgestaltungswaren aller Art, der Betrieb, die Verwaltung, die Entwicklung und Projektierung von Gaststätten und gastronomischen Betrieben sowie Einrichtungen nach Erteilung der jeweils erforderlichen Erlaubnis, IT-Service und Handel. Die Betätigung erfolgt unter dem Ausschluss der genehmigungspflichtigen handwerklichen Tätigkeiten und der genehmigungspflichtigen Tätigkeiten gemäß § 34 c Gewerbeordnung.