| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen, für eigene Rechnung und nicht für Dritte, insbesondere im Wege der Gründung von Unternehmen, des Erwerbs und des Haltens von Unternehmensbeteiligungen einschließlich der Beteiligungsverwaltung in Form einer Holding, sowie die Erbringung von Beratungsleistungen und sonstigen Dienstleistungen im Bereich Internet und Informationstechnologie. Geschäfte, die einer Erlaubnis nach dem KWG bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens. |