| Gegenstand | Das Eingehen und Halten von Beteiligungen, insbesondere
- der Erwerb von Unternehmensanteilen, inklusive Anteile privater Gesellschaften oder öffentlich gehandelte Aktien;
- der Erwerb von Finanzprodukten einer Bank oder anderer Emittenten;
- u.a. auch im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes, des Tierwohls oder der Restauration von Lebensräumen;
Die Vermögensverwaltung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere
- der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentumseinheiten, auch über Tochtergesellschaften im In und Ausland;
- die Verwaltung eigenen Grundbesitzes;
Die Erbringung von Beratungsleistungen, insbesondere die Unternehmensberatung für eigene Beteiligungsgesellschaften und andere Unternehmen.
Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung sowie § 32 KWG sind ausgeschlossen. |