Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Herstellen, Verarbeiten und Vertreiben von Lebensmitteln, insbesondere das Zerlegen und Vertreiben von Rot- und Weißfleisch