Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Analyse, Betrieb, Entwicklung, Entwurf, Konstruktion, Programmierung, Wartung und Pflege von Software sowie das Erbringen von Dienstleistungen, die damit im Zusammenhang stehen, insbesondere Beratungen und Schulungen.