Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Gegenstand
Die Förderung des Wohlfahrtwesens. Dieser Zweck wird verwirklicht durch Suchtkrankenhilfe. Dazu errichtet und betreibt die Gesellschaft Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe und unterhält ambulante Hilfeangebote.