Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Leistungen im Wohnungs- und Ingenieurbau, insbesondere Leistungen im Maurer-, Zimmerer- und Betonbauer-Gewerk sowie Bauleistungen aller Art.