Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Systemen zur Übertragung und Verarbeitung von Informationen in Geräten und Netzwerken aller Art.