Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von erlaubnisfreien betriebswirtschaftlichen Beratungstätigkeiten für kleine und mittlere Unternehmen. Der Schwerpunkt liegt hierbei in den Bereichen der Kommunikation, des Marketings, insbesondere "Social Media", sowie des Controllings und der Finanzanalyse. Die hier genannten finanzwirtschaftlichen Tätigkeiten beziehen sich hauptsächlich auf die Beratung zur Sicherung der Liquidität unter Einbeziehung des Kostenmanagements, des Ertrags- und Deckungsbeitragsmanagements und der Investitionsrechnung. Die Beratung kann auch im Rahmen der mittel- und langfristigen Planung und Aufstellung von Unternehmen erfolgen. Die Beratung in Finanzanlage-, Steuer- sowie Vermögensfragen ist nicht Gegenstand der Gesellschaft. Außerdem bietet die Gesellschaft die Umsetzung und Betreuung möglicher Maßnahmen zur Erreichung der aus der Beratung hervorgegangenen Zielsetzungen an.