Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Handel mit Wein, Spirituosen und Glas, Abfüllen von Wein, Weinausschank und artähnliche Geschäfte, Beteiligung an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen.