| Gegenstand | Der Erwerb, die Verwertung, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien jeder Art; der Erwerb, der Verkauf und die Verwaltung von gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen, von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengesellschaften; die Verwaltung von eigenem Vermögen, einschließlich des Erwerbs und Verkaufs von Aktien im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Die Gesellschaft kann im eigenen Namen Immobilien kaufen. Erlaubnispflichtige Geschäfte, insbesondere nach § 34 c Gewerbeordnung, sind ausgeschlossen. |