Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Baumanagement und Bauvermittlung, Handel mit Baustoffen, Metallen und Elektroartikeln und Verbrauchsmaterial, Handel mit Getränken aller Art, insbesondere Spirituosen, Kaffee, Handel mit Lebensmitteln aller Art, Logistik, Handel und Vermietung von Kraftfahrzeugen, Verwaltung eigenen Vermögens, Beteiligung an anderen Unternehmen, Gründung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland.