Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Anmietung von Grundstücken und Gewerbeflächen zur ganzen oder teilweisen Untervermietung oder -verpachtung, insbesondere an start-up-Unternehmen und deren wirtschaftliche Beratung sowie die Verpachtung von vollständig ausgestatteten gastronomischen Objekten. Geschäftstätigkeiten im Sinne der Vorschrift des § 34 c GewO werden nicht ausgeübt.