Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Fahrschüler ausbilden; Fahrschüler Test durchführen; praktische Anwendung von Fahrten; Motorradfahrschüler ausbilden; Fahrlehrerausbildung.