Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Erstellung, Verbreitung und Vermarktung von Informationen, Werbung und Unterhaltung sowie die Entwicklung, Vermarktung und der Vertrieb von Merchandising-Produkten.