| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Handlungen vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand zu beteiligen und ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen auszulagern. |