| Gegenstand | Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung (einschließlich Berufsbildung, Studentenhilfe und Resozialisierung), insbesondere auf dem Gebiet der Presse und des grafischen Gewerbes sowie von Kunst und Kultur, weiter von Umwelt-, Natur- und Artenschutz durch Förderungsmaßnahmen, für die der gesamte Reingewinn oder - im Falle der Auflösung der Gesellschaft - ihr Vermögen unmittelbar und ausschließlich zu verwenden sind. |