Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung (einschließlich Berufsbildung, Studentenhilfe und Resozialisierung), insbesondere auf dem Gebiet der Presse und des grafischen Gewerbes sowie von Kunst und Kultur, weiter von Umwelt-, Natur- und Artenschutz durch Förderungsmaßnahmen, für die der gesamte Reingewinn oder - im Falle der Auflösung der Gesellschaft - ihr Vermögen unmittelbar und ausschließlich zu verwenden sind.