| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführer (Mitglieder der Geschäftsführung). Die Gesellschaft wird durch zwei Mitglieder der Geschäftsführung gemeinsam oder durch ein Mitglied der Geschäftsführung gemeinsam mit einer Prokuristin bzw. einem Prokuristen vertreten. |